Die Prüfung von Produktionsanlagen, insbesondere von Zentrifugen, ist in Deutschland in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt.
In der Unfallverhütungsvorschrift "Zentrifugen" (VBG 7z) wurden aufgrund umfangreicher Erfahrungen und Schadensfälle konkrete Aussagen zu den notwendigen Kontrollen gemacht. Es wird daher empfohlen, die gesammelten Erfahrungen zu berücksichtigen und folgende Prüfungen an Zentrifugen durch befähigte Personen durchführen zu lassen:
Kontrolle vor der ersten Inbetriebnahme
Die Betreiber müssen dafür sorgen, dass Zentrifugen, die in den Geltungsbereich der Maschinenverordnung fallen, vor der ersten Inbetriebnahme daraufhin überprüft werden, ob sie ordnungsgemäß aufgestellt, ausgerüstet und betriebsbereit sind.
Die Kontrolle vor der Inbetriebnahme muss sich vor allem auf Folgendes erstrecken:
- Anordnung der Betätigungsorgane von Notschalteinrichtungen (Not-Aus) und Hauptschaltern,
- Austreten von Stoffen mit gefährlichen Eigenschaften,
- Elektrische Ausrüstung,
- Potenziell explosive Atmosphäre,
- Lärm bei Installation am Produktionsort,
- Stabilität,
- Zentrifuge für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet,
- Vorhandensein der erforderlichen Dokumentation,
- Gebrauchsanweisung mit Dokumentation und Herstellererklärung,
- Register für die Kontrolle.
Kontrolle nach einer Änderung
Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass Zentrifugen, die von ihm für Arbeitsverfahren umgebaut oder durch andere Einrichtungen ergänzt werden und für eine Betriebsart bestimmt sind, die in der Betriebsanleitung des Zentrifugenherstellers nicht vorgesehen ist, vor der ersten Inbetriebnahme auf ihren sicheren Betriebszustand überprüft werden.